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BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86
Jugendstrafe - Freiheitsstrafe - Analoge Anwendung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitsstrafe - Erwachsenenstrafrecht - …
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- BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77
Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG …
Ist aber im anhängigen Verfahren - wie hier - eine Erwachsenenstraftat abzuurteilen, scheidet die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB ebenso aus wie eine einheitliche Strafe nach Jugendstrafrecht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56, BGHSt 10, 100, 103; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 271 f.;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl. § 32 Rn. 8 mwN); auch in analoger Anwendung des § 32 JGG kann eine solche "Gesamtstrafenbildung" nicht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88, BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2), weil es insoweit schon an einer "planwidrigen Unvollständigkeit" des Gesetzes fehlt, da in § 105 Abs. 2 JGG ausdrücklich nur der umgekehrte Fall geregelt ist. - BGH, 07.08.2019 - 4 StR 189/19
Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (keine analoge …
Er ist mit Blick auf den Wortlaut der Vorschrift und den Willen des Gesetzgebers ebenso davon ausgegangen, dass es sich bei § 32 Satz 1 JGG um eine Ausnahmevorschrift für den Fall der gleichzeitigen Aburteilung handelt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 288 f., NJW 1960, 1531;… vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86, BGHR § 32 JGG Aburteilung, getrennte 1; vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89; StV 1990, 205; vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 501/89, NJW 1990, 920; Beschluss vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88, BGHR § 32 JGG Aburteilung getrennte 2). - BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88 (BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2) entschieden, daß für die auch ihm vorliegende "Konstellation - Verhängung einer Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden in einem früheren Verfahren, Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen den nunmehr Erwachsenentäter in einem späteren Verfahren -" an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG ablehnt, festzuhalten ist. - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Der 1. Strafsenat hat jedoch auch für diesen Fall erst kürzlich die Zulässigkeit der Zusammenziehung von Jugend- und Erwachsenenstrafe verneint (Beschluß vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88 = BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2;… ebenso die in BGH NStZ 1987, 24 offen gelassene Frage klar verneinend Krauth in Festschrift für Lackner, 1987, S. 1057, 1062 Fußn. 15 a). - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe
Auch eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG kommt nicht in Betracht (BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2; BGH…, Urt. vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89).